Auslandskrankenversicherung für deutsche Residenten im Ausland

Günstige Krankenversicherung für deutsche Residenten mit dauerhaftem Aufenthalt im Ausland, BDAE modulare Auslandskrankenversicherung Gruppenvertrag, optionale Zahnversicherung und Krebsvorsorgeuntersuchung

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TARIF EXPAT®RETIRED

VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
KRANKEN- UND KRANKENTAGEGELDVERSICHERUNGEN 
DER EXPAT®-REIHE TEIL II

Stand: 24.01.2005 

1. VERSICHERER: Würzburger Versicherungs-AG
2. VERSICHERUNGSNEHMERIN: Dienstleistungsgesellschaft für den Bund der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE) mbH
3. VERSICHERUNGSBERECHTIGTE: Natürliche Personen
4. VERSICHERBARE PERSONEN: Versicherungsberechtigte, die außerhalb des Landes leben, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, sowie deren Familienangehörige. Als Familienangehörige gelten in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehepartner und Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern der/die Versicherungsberechtigte oder der Ehepartner deren Erziehungsberechtigte sind. Familienangehörige, die die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltslandes besitzen, können mitversichert werden. Das Höchstaufnahmealter beträgt 65 Jahre, die Laufzeit ist im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages unbeschränkt.
5. VERTRAGLICHE GRUNDLAGEN: Versicherungsbedingungen für Kranken- und Krankentagegeldversicherung der EXPAT®-Reihe(VB-KKT-EXP) Teil I und Teil II (Tarif EXPAT®RETIRED). Versicherungsberechtigte stellen einen Antrag auf Aufnahme der zu versichernden Personen, über dessen Annahme die Versicherungsnehmerin entscheidet.
6. GÜLTIGKEITSBEREICH:

Weltweit, mit Ausnahme des Heimatlandes und USA/Kanada. Im jeweiligen Heimatland besteht Versicherungsschutz für drei Monate (kumuliert) pro Versicherungsjahr, bei unterjährigen Versicherungsdauern im anteiligen Verhältnis. 

7. VERSICHERUNGSBEGINN: Mit beantragtem Datum, jedoch nicht vor dem Eingangsdatum des Antrages, nicht vor Zahlung des Versicherungsbeitrages und nicht vor Beginn des Auslandsaufenthaltes.
8. VERSICHERUNGSJAHR: 01.April - 31.März eines Kalenderjahres.
9. BEENDIGUNG DER VERSICHERUNG: Die Versicherung kann vom Versicherungsberechtigten mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Versicherungsjahres schriftlich gekündigt werden. Bei auf Verlangen nachzuweisender dauerhafter Beendigung des Auslandsaufenthaltes kann der Versicherungsberechtigte die Versicherung frühestens zum Ende des Monats, der auf die Rückkehr in das Heimatland folgt schriftlich kündigen. Sie endet dann mit Ablauf des auf den Eingang der Kündigung bei der Versicherungsnehmerin folgenden Monats.
10. BEITRAGSZAHLUNG: Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, der in gleichen Monatsraten ausgewiesen wird. Er ist bis zum Ende der Vertragslaufzeit, maximal jedoch bis zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres im voraus fällig und zahlbar.
11. ANGABEN ZUM GESUNDHEITSZUSTAND: Zur Feststellung des Gesundheitszustandes bei Vertragsabschluß ist für jede zu versichernde Person ein Gesundheitsfragebogen vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Für zu versichernde Personen ab 60 Jahren ist zusätzlich auf eigene Kosten ein ärztliches Gesundheitszeugnis beizubringen. Auf die Versicherungsbedingungen für Kranken- und Krankentagegeldversicherungen der EXPAT®-Reihe, Teil I, § 6, Ziff. 5. wird besonders hingewiesen. Die Versicherungsnehmerin behält sich eine Risikoprüfung vor.
12. LEISTUNGEN: EXPAT®R-BASIS EXPAT®R-PLUS EXPAT®R-DENT
12.1 AMBULANTE HEILBEHANDLUNG: 100% des Rechnungsbetrages für medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung als Privatpatient. Keine Leistung Keine Leistung
12.2 STATIONÄRE HEILBEHANDLUNG: 100% der erstattungsfähigen Kosten einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung im Krankenhaus, einschließlich Operationen, Röntgen-, Strahlenbehandlung und diagnostik; Im Ausland als Privatpatient im Zweibettzimmer, im Heimatland in der allgemeinen Pflegekasse (gesetzliche Grundversorgung) Keine Leistung Keine Leistung
12.3 ARZNEI-, VERBANDS- UND HEILMITTEL: 100%, soweit ärztlich verordnet Keine Leistung Keine Leistung
12.4 ZAHNMEDIZINISCHE HEILBEHANDLUNG: 100% des Rechnungsbetrages für medizinisch notwendige ambulante zahnärztliche Behandlung in einfacher Ausfertigung. Inlays, Onlays und Kronen sind nicht versichert. Keine Leistung Leistungen bei Inlays, Onlays und Kronen siehe Nr. 12.8, Zahnersatz
12.5 VORSORGEUNTERSUCHUNGEN:  Pro Jahr Vertragslaufzeit ist eine einmalige, zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung, jedoch keine Vorsorgebehandlung, mitversichert. Ambulante Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen Keine Leistung
12.6 LEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT SCHWANGERSCHAFT UND ENTBINDUNG: Keine Leistung Keine Leistung Keine Leistung
12.7 HILFSMITTEL: Keine Leistung Sehhilfen bis zu 50,00 EUR pro versicherter Person und Versicherungsjahr, sowie Bandagen, Bruchbänder, orthopädische Einlagen und Gehstützen in einfacher Ausfertigung. Keine Leistung
12.8 ZAHNERSATZ: Keine Leistung Keine Leistung Nach Ablauf der Wartezeit: 80% der Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz, einschließlich Inlays, Onlays und Kronen, höchstens jedoch: bis zu 500 EUR pro Versicherungsjahr innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre, 2.000 EUR in jedem folgenden Versicherungsjahr. Unterjähriger Beginn oder Beendigung werden anteilig berechnet. Bei Beginn zzgl. Wartezeit bestehender Behandlungsbedarf ist nicht mitversichert.
12.9 SONSTIGE LEISTUNGEN: 100% der Arzt-Wegegebühren oder der Fahrkosten zur oder von der nächsterreichbaren geeigneten ambulanten Heilbehandlung werden erstattet, wenn am Aufenthaltsort kein Arzt praktiziert oder bei ärztlich bestätigter Gehunfähigkeit. Keine Leistung Keine Leistung
100% für Transportkosten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus Keine Leistung Keine Leistung
Der Versicherer erstattet für Rücktransport oder Überführung an den ständigen Wohnsitz innerhalb eines Kontinentes bis 5.000 EUR, kontinentübergreifend bis 10.000 EUR. Keine Leistung Keine Leistung
Muss für einen Rücktransport ein zugelassenes Sanitätsflugzeug in Anspruch genommen werden, entfällt die Leistungsbegrenzung. Für den Rücktransport ist das jeweils kosten günstigste Transportmittel zu wählen, soweit dies aus medizinischen Gründen möglich ist. Keine Leistung Keine Leistung
Im Heimatland der versicherten Person besteht bis zu drei Monaten pro Versicherungsjahr ebenfalls Versicherungsschutz, für stationäre Behandlung, allerdings nur in der allgemeinen Pflegeklasse. Im Heimatland der versicherten Person besteht bis zu drei Monaten pro Versicherungsjahr ebenfalls Versicherungsschutz. Im Heimatland der versicherten Person besteht bis zu drei Monaten pro Versicherungsjahr ebenfalls Versicherungsschutz.
13. WARTEZEIT: Keine Keine 8 Monate
14. VERSICHERUNGSDAUER: Die Versicherungsdauer ist innerhalb des Rahmenversicherungsvertrages zwischen dem Versicherer und der Versicherungsnehmerin nicht befristet.
 15. MONATSBEITRAG: 90,00 EUR 45,00 EUR 30,00 EUR
 

Die oben genannten Beiträge erhöhen sich um 10% ab dem ersten Monat des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person 50 Jahre alt wird. 
Die oben genannten Beiträge erhöhen sich um 50% ab dem ersten Monat des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person 65 Jahre alt wird

 15.a SELBSTBEHALT: 250,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR
  Der Selbstbehalt gilt jeweils pro Person und Versicherungsjahr. Unterjährige An- und Abmeldungen werden anteilig berechnet.
16. SONSTIGES: Ein nachträglicher Wechsel zwischen den Modulen oder eine nachträgliche Hinzunahme der Module ist nicht möglich. Es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Der Abschluß einer Anwartschaftsversicherung, z.B. in einer gesetzlichen Krankenkasse, wird angeraten.
 

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