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Günstige Krankenversicherung für deutsche Residenten mit dauerhaftem Aufenthalt im Ausland, BDAE modulare Auslandskrankenversicherung Gruppenvertrag, optionale Zahnversicherung und Krebsvorsorgeuntersuchung
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Auslandskrankenversicherung für deutsche Residenten im Ausland
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Reisekrankenversicherung Auslandskrankenversicherung, Krankenversicherung für ausländische Besucher in Deutschland
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TARIF
EXPAT®GLOBAL-P
0001-00-0680
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
FÜR KRANKEN- UND KRANKENTAGEGELDVERSICHERUNGEN DER EXPAT®-REIHE
TEIL II
Stand: 02.03.2005
| 1. |
VERSICHERER: |
Hanse Merkur Reiseversicherung AG |
| 2. |
VERSICHERUNGSNEHMERIN: |
Dienstleistungsgesellschaft für den
Bund der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE) mbH |
| 3. |
VERSICHERUNGSBERECHTIGTE: |
Natürliche Personen. Pro Familie kann
nur ein(e) Versicherungsberechtigte(r) angemeldet werden. |
| 4. |
VERSICHERBARE PERSONEN: |
Versicherungsberechtigte und deren
Familienangehörige bis zu einem Alter von 65 Jahren. Als Familienangehörige
gelten in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner und Kinder. |
| 5. |
VERTRAGLICHE GRUNDLAGEN: |
Versicherungsbedingungen für Kranken-
und Krankentagegeldversicherung der EXPAT®-Reihe Teil I und Teil II (Tarif
EXPAT®GLOBAL-P). |
| 6. |
GÜLTIGKEITSBEREICH: |
Weltweit. Personen deutscher
Staatsangehörigkeit sind nicht versicherbar bei dauerhafter Wohnsitznahme in
der Bundesrepublik Deutschland. |
| 7. |
VERSICHERUNGSBEGINN: |
Mit der erstmaligen Meldung. |
| 8. |
VERSICHERUNGSJAHR: |
01. Juli - 30. Juni des Kalenderjahres. |
| 9. |
VORZEITIGE BEENDIGUNG: |
Die Versicherung kann jederzeit von der
versicherten Person schriftlich gekündigt werden. Sie endet dann mit dem Ablauf
des auf die Kündigung folgenden Monats. |
| 10. |
BEITRAGSZAHLUNG: |
Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, der
in gleichen Monatsraten ausgewiesen wird. Er ist jeweils bis zum Ende des
Versicherungsjahres im voraus fällig und zahlbar. |
| 11. |
ANGABEN ZUM
GESUNDHEITSZUSTAND: |
Keine; Auf die Versicherungsbedingungen
für die Kranken- und Krankentagegeldversicherung der EXPAT®-Reihe Teil I,
Allgemeiner Teil, § 6, Nr. 5 wird besonders hingewiesen. |
| 12. |
LEISTUNGEN: |
EXPAT®GLOBAL-P
|
| 12.1 |
AMBULANTE HEILBEHANDLUNG: |
100% des Rechnungsbetrages für
medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung als Privatpatient. |
| 12.2 |
STATIONÄRE HEILBEHANDLUNG: |
100% für Krankenhausbehandlung und
behandlungsbedingte Pflege als Privatpatient im Zweibettzimmer, sowie für
Operationen, Röntgen-, Strahlenbehandlung und -diagnostik. |
| 12.3 |
ARZNEI-, VERBANDS- UND HEILMITTEL: |
100%, soweit ärztlich verordnet. |
| 12.4 |
ZAHNMEDIZINISCHE HEILBEHANDLUNG: |
100% des Rechnungsbetrages für
medizinisch notwendige ambulante zahnärztliche Behandlung in einfacher
Ausfertigung. Inlays, Onlays und Kronen sind nicht versichert. Pro Jahr
Vertragslaufzeit ist eine einmalige Vorsorgeuntersuchung, jedoch keine
Vorsorgebehandlung, mitversichert. |
| 12.5
VORSORGEUNTERSUCHUNGEN: |
Ambulante Vorsorgeuntersuchung für
Kinder, sowie zur Früherkennung von Krebserkrankungen. |
| 12.6 |
LEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT SCHWANGERSCHAFT
UND ENTBINDUNG |
Kostenübernahme für Untersuchung und
medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft und Entbindung bei
Frauen ab 15 Jahren, sofern die Schwangerschaft nicht bereits vor Beginn des
Versicherungsschutzes bestanden hat. |
| 12.7 |
ZAHNERSATZ: |
Nach Ablauf der Wartezeit: 80% für
Zahnersatz und bis zu einem Alter von 18 Jahren Kieferorthopädie, höchstens
jeoch bis insgesamt 2.000 EUR in den ersten beiden Versicherungsjahren oder bis
insgesamt 3.000 EUR in den ersten drei Versicherungsjahren. AB dem vierten
Versicherungsjahr höchstens bis 4.000 EUR pro Versicherungsjahr. |
| 12.8
HILFSMITTEL: |
Sehhilfen bis zu 50,00 EUR pro
versicherter Person und Versicherungsjahr, sowie Bandagen, Bruchbänder,
orthopädische Einlagen und Gehstützen in einfacher Ausfertigung. |
| 12.9
SONSTIGE LEISTUNGEN: |
- 100% der Arzt-Wegegebühren oder der Fahrkosten zur oder von der
nächsterreichbaren geeigneten ambulanten Heilbehandlung werden erstattet, wenn
am Aufenthaltsort kein Arzt praktiziert oder bei ärztlich bestätigter
Gehunfähigkeit.
- 100% für Transportkosten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus
- Der Versicherer erstattet für Rücktransport oder Überführung an den
ständigen Wohnsitz
- innerhalb eines Kontinentes bis 5.000 EUR.
- kontinentübergreifend bis 10.000 EUR.
Muß für einen Rücktransport ein zugelassenes Sanitätsflugzeug in Anspruch
genommen werden, entfällt die Leistungsbegrenzung. Für den Rücktransport ist
das jeweils kostengünstigste Transportmittel zu wählen, soweit dies aus
medizinischen Gründen möglich ist.
|
| 13. |
WARTEZEIT: |
8 Monate für Zahnersatz. |
| 14. |
VERSICHERUNGSDAUER: |
5 Jahre, eine einmalige Verlängerung um
weitere 5 Jahre ist mit Einwilligung des Versicherers möglich. |
| 15. |
MONATSBEITRAG: |
|
|
WELTWEIT OHNE USA/KANADA: |
Versicherungsberechtigte(r) |
Familienangehörige |
|
115,00 EUR |
165,00 EUR (pro Person) |
| Urlaubs- oder berufsbedingte Aufenthalte
in USA/Kanada von jeweils bis zu 1 Monat Dauer ohne Wohnsitznahme sind
mitversichert. |
|
USA/KANADA: |
Versicherungsberechtigte(r) |
Familienangehörige |
|
270,00 EUR |
395,00 EUR (pro Person) |
| 15.a |
SELBSTBEHALT: |
|
|
WELTWEIT OHNE USA/KANADA: |
0,00 EUR |
|
USA/KANADA: |
500,00 EUR pro Person und
Versicherungsjahr. Unterjährige An- und Abmeldungen werden anteilig berechnet. |
| 16. |
SONSTIGES: |
Es werden keine Alterungsrückstellungen
gebildet. Es besteht kein Recht auf Übernahme in eine Anschlußversicherung.
Der Abschluß einer Anwartschaftsversicherung, z.B. in einer ges. Krankenkasse,
wird angeraten. |
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BDAE Expat Retired
Krankenversicherung für Residenten im Ausland - Auslandskrankenversicherung für deutsche Residenten im Ausland
BDAE - Würzburger
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Auslandskrankenversicherung für deutsche Residenten im Ausland
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