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Krankenversicherung für den ausländischen Gast (Tarif AG 02)
Reiseversicherung für Ausländer in Deutschland, EU, Schweiz und Liechtenstein
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern

Krankenversicherung für ausländische Besucher in Deutschland von HanseMerkur
Anmerkung zum Antrag der HanseMerkur Reisekrankenversicherung:
Nach Abschluß über diesen Online-Rechner können Sie sofort Ihre Versicherungsbestätigung ausdrucken und erhalten eine Kopie per email zugeschickt. Es folgen keine weiteren Unterlagen.
Diese Bestätigung des Versicherungsschutzes gilt ausdrücklich auch zur Vorlage bei Botschaften, Konsulaten und Grenzstationen.
Auch im Fall einer Schadenmeldung erhalten Sie keine Eingangsbestätigung Ihrer eingereichten Unterlagen. Wir sind bemüht, Ihren Schadenfall so schnell wie möglich zu bearbeiten und verzichten daher auf eine aufwendige Eingangsbestätigung.
In der Krankenversicherung gibt es keine Summenbegrenzung für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlungskosten. Die Mindestleistung in der Krankenversicherung entspricht der ENTSCHEIDUNG DER EUROPÄISCHEN UNION
vom 22.12.2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.
Folgende Informationen wurden uns freundlicherweise von HanseMerkur Reiseverrsicherung AG zur Verfügung gestellt.
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Krankenversicherung für ausländische Besucher in Deutschland
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Antrag online - Hanse Merkur Krankenversicherung für ausländische Gäste in Deutschland | EU | Schweiz | Liechtenstein -
application online - Health insurance for visitors in Germany

Tarif AG 02
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