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Krankenversicherung für ausländische Gäste Tarif AG 365 (war: Tarif AG 02) für Gäste aus Norwegen
Reiseversicherung für Ausländer in Deutschland, EU, Schweiz und Liechtenstein
Krankenversicherung für ausländische Besucher in Deutschland von HanseMerkur
Antrag
Anmerkung zum Antrag der HanseMerkur Reisekrankenversicherung:
Nach Abschluß über diesen Online-Rechner können Sie sofort Ihre Versicherungsbestätigung ausdrucken und erhalten eine Kopie per email zugeschickt. Es folgen keine weiteren Unterlagen.
Diese Bestätigung des Versicherungsschutzes gilt ausdrücklich auch zur Vorlage bei Botschaften, Konsulaten und Grenzstationen.
Auch im Fall einer Schadenmeldung erhalten Sie keine Eingangsbestätigung Ihrer eingereichten Unterlagen. Wir sind bemüht, Ihren Schadenfall so schnell wie möglich zu bearbeiten und verzichten daher auf eine aufwendige Eingangsbestätigung.
In der Krankenversicherung gibt es keine Summenbegrenzung für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlungskosten. Die Mindestleistung in der Krankenversicherung entspricht der ENTSCHEIDUNG DER EUROPÄISCHEN UNION
vom 22.12.2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.
Folgende Informationen wurden uns freundlicherweise von HanseMerkur Reiseverrsicherung AG zur Verfügung gestellt.
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Krankenversicherung für ausländische Besucher in Deutschland
HanseMerkur Reiseversicherung
Leistungsübersicht Reise-Krankenversicherung (AG 365)
Reiseschutz für den ausländischen Gast für Aufenthalte bis zu 1 Jahr
Bitte beachten Sie, daß in dieser Leistungsübersicht nicht alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt sind. Den vollständigen Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein, den Tarifbeschreibungen und Versicherungsbedingungen. Jede unten aufgeführte Versicherung ist nur dann relevant, wenn diese auch im abgeschlossenen Tarif enthalten ist.
Erstattung der Kosten für
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt nach bis zu den Regelhöchstsätzen der
jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte und
Zahnärzte
- ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
- ärztlich verordnete Massagen und medizinische Packungen und Inhalationen
bis zu 300,- EUR je Versicherungsjahr
- schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen sowie Wiederherstellung
der Funktion von Zahnersatz pro Versicherungsjahr
- bis zu 300,- EUR bei einer Vertragsdauer bis zu 6 Monaten
- bis zu 600,- EUR ab einer Vertragsdauer von 6 Monate
- Schwangerschaftsuntersuchungen und –behandlungen
- Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
- Stationäre Behandlungen im Krankenhaus im Mehrbettzimmer
- Den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus
Die Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den vollständigen
Versicherungsbedingungen § 6 der VB-KV 2008 (AG 365)
Selbstbehalt:
Selbstbehalt von 25,- EUR je Versicherungsfall
Prämien
Reise-Krankenversicherung |
Bis zum 65. Geburtstag |
Ab dem 65. Geburtstag bis zum 75. Geburtstag |
EUR / Tag |
EUR / Tag |
1,70 |
3,50 |
Reise-Unfallversicherung & Reise-Haftpflichtversicherung
inkl. Versicherungssteuer |
Bis zum 65. Geburtstag |
Ab dem 65. Geburtstag bis zum 75. Geburtstag |
EUR / Tag |
EUR / Tag |
0,15 |
0,20 |
Wichtige Informationen
- Die Reise-Krankenversicherung und die Reise-Unfall- und
Haftpflichtversicherung sind rechtlich selbstständige Verträge.
- Die Anträge müssen innerhalb von 31 Tagen nach Einreise in Deutschland,
den Ländern der Europäischen Union sowie der Schweiz und Liechtenstein
gestellt werden und enden zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt,
spätestens nach 365 Tagen.
- Der Versicherungsschutz muss für die gesamte Aufenthaltsdauer
abgeschlossen werden.
- Der Versicherungsschutz beginnt für jede Versicherung mit dem im
Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor der Einreise
und frühestens am Tag nach Eingang des Antrages bei der HanseMerkur.
- Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist der vertragsgemäße
Prämieneinzug.
- Der Versicherungsschutz ist auch gewährleistet bei Prämienzahlung nach
Versicherungsbeginn.
- Die Versicherungen können bis zum 75. Geburtstag abgeschlossen werden.
- Verlängerungen innerhalb der Höchstversicherungsdauer sind nach
Zustimmung der HanseMerkur möglich.
- Die Höchstversicherungsdauer beträgt 365 Tage.
- steht das Einreisedatum noch nicht fest, z. B. bei Beantragung eines
Visums, ist das geplante Datum anzugeben und anschließend das tatsächliche
Ein- bzw. Ausreisedatum innerhalb von 31 Tagen nach Einreise der HanseMerkur
schriftlich nachzuweisen.
- Der Vertrag kann vorzeitig auf Beantragung zum Tag der Ausreise beendet
werden; die zuviel eingezogene Prämie wird erstattet.
- Die Mindestprämie in der Krankenversicherung beträgt 10,- EUR.
- Die Mindestprämie in der Reise-Unfall- und Haftpflichtversicherung
beträgt 3,- EUR.
- Von der HanseMerkur werden gesonderte Versicherungsscheine erstellt.
- In der Reisekrankenversicherung beträgt der Selbstbehalt 25,- EUR je
Versicherungsfall.

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Reiseversicherung für Besucher aus:
OHNE GEWÄHR. Der Versicherer behält sich das Recht vor, die Versicherungsbedingungen für manche Länder zu ändern oder abzulehnen.
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Antrag online - Hanse Merkur Krankenversicherung für ausländische Gäste in Deutschland | EU | Schweiz | Liechtenstein -
application online - Health insurance for visitors in Germany

Tarif AG 365

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Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
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